Das liegt an den Urteilen, die der Bevölkerung zu sehr vom realen Leben abweichen.
Bei der Tat war der heute 18 jährige Täter noch 16. Deshalb fällt er unter das Jugendgericht.
Zur Tat, er hat einen anderen Jugendlichen der den Streit schlichten wollte mit einem Faustschlag zu Boden gebracht um anschließend weiter auf ihn einzutreten und zu schlagen. Er wurde verurteilt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er bekam Bewährung und muss 80 Sozialstunden ableisten.