Das liegt an den Urteilen, die der Bevölkerung zu sehr vom realen Leben abweichen.
Bei der Tat war der heute 18 jÀhrige TÀter noch 16. Deshalb fÀllt er unter das Jugendgericht.
Zur Tat, er hat einen anderen Jugendlichen der den Streit schlichten wollte mit einem Faustschlag zu Boden gebracht um anschlieĂend weiter auf ihn einzutreten und zu schlagen. Er wurde verurteilt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er bekam BewĂ€hrung und muss 80 Sozialstunden ableisten.
Der ganze Prozess war unter Ausschluss der Ăffentlichkeit um den TĂ€ter zu schĂŒtzen.
Da sieht man mal wieder es geht immer darum die TĂ€ter zu schĂŒtzen und nicht die Opfer. Jetzt weiĂ keiner wer es war und so kann sich auch keiner in Zukunft vor ihm SchĂŒtzen. Gerade Mörder und Vergewaltiger mĂŒssen Ăffentlich gemacht werden zum Schutz der Bevölkerung.
Kommentare